Tag der Deutschen Einheit

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist laut Einigungsvertrag seit 1990 Deutschlands Nationalfeiertag. Am Tag der Deutschen Einheit gedenkt man, wie der Name schon sagt, der Deutsche Wiedervereinigung. Der 3. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag der Bundesrepublik Deutschland.

Geschichtlich betrachtet gab es von 1954 bis 1990 in der Bundesrepublik Deutschland im Gedenken an den Volksaufstand in der DDR als Siebzehnter Juni 1953 schon einmal den „Tag der deutschen Einheit“ (mit kleinem „d“). Auch dieser war ein gesetzlicher Feiertag. Auch in der damaligen DDR hatte man mit dem 7. Oktober als Tag der Republik einen Feiertag.

So musste nach der Wiedervereinigung für das gesamte, wiedervereinigte Deutschland ein neuer Feiertag gefunden werden. Vorgesehen war als neuer Feiertag ursprünglich der Tag des Mauerfalls, der 9. November. Allerdings fand am 9. November auch im Jahre 1923 der Hitler-Ludendorff-Putsch sowie im Jahre 1938 die Reichspogromnacht statt. Beides Ereignisse, die mit der Vereinigung und diesem speziellen Feiertag nicht assoziiert werden sollten. Deshalb musste ein anderes Datum her und dieses fand man im 3. Oktober, den Tag, an dem die deutsche Einheit vollzogen wurde.

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