Wahl: Direktmandat und Zweitstimmenmandat

Bei der Wahl gibt es eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die eine Stimme ist für das Direktmandat, die andere für das Zweitstimmenmandat. Hier erfährt man welches Mandat für was steht.
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Direktmandat:
Die Erststimme ist für das sogenannte Direktmandat. Mit ihr wählt man einen Kandidaten der im eigenen Wahlkreis kandidiert. Der Kandidat mit der relativen Mehrheit zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein, unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt (Folgen sind die Überhangmandate). Mit dem Direktmandat ist sichergestellt, dass jede Region von Deutschland im Bundestag vertreten ist.

Von den mindestens 598 Abgeordneten im Bundestag sind die Hälfte, sprich 299, Direktmandate. Dazu können Überhangmandate kommen.

Zweitstimmenmandat:
Das Zweitstimmenmandat stellt die zweite Stimme bei der Wahl dar und ist ausschlaggebend für die Gesamtverteilung der Sitze im Bundestag. Sie entscheidet ob eine Partei in den Bundestag einzieht (5-Prozent Klausel) und wie stark sie vertreten sein wird. Damit verbunden sind auch spätere mögliche Koalitionen und welche Fraktion mit einer evtl. Mehrheit ihren Kanzlerkandidat zum Bundeskanzler wählen kann.

Wie auch beim Direktmandat werden beim Zweitstimmenmandat die andere Hälfte der 598 Sitze verteilt.

Was sind Überhangmandate?
Überhangmandate kommen dann zustande, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhalten hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Da diese Direktmandate ja nicht einfach weggestrichen werden können (immerhin wurden sie ja direkt gewählt), dürfen sie so auch in den Bundestag einziehen.

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