Unterschied zwischen konstruktiven und destruktiven Misstrauensvotum
Der Unterschied zwischen einem konstruktiven und einem destruktiven Misstrauensvotum ist ganz einfach:
Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum wird zum einem denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes enthoben, schlägt aber im Gegenzug gleich einen Nachfolger vor, der anschließend gewählt wird. Bei einem destruktiven Misstrauensvotum hingegen wird kein (!) Nachfolger bestimmt.
Während das destruktive Misstrauensvotum zur Weimarer Republik angewandt wurde, wird und kann heutzutage nur noch das konstruktiven Misstrauensvotum ausgesprochen werden. Dieses regelt unter anderem das Grundgesetz Artikel 67:
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.
unbekannt says:
danke hat mir sehr für die arbeit geholfen die ich morgen schreibe!!!!!