Protokollarische Rangfolge der Verfassungsorgane in der Bundesrepublik Deutschland

Um es gleich vorwegzunehemen: Deutschland verfügt über keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Dennoch hat sich im Laufe der Zeit durch die Praxis folgende „inoffizielle“ protokollarische Rangfolge herauskristallisiert:

  1. Bundespräsident
  2. Bundestagspräsident
  3. Bundeskanzler
  4. Bundesratspräsident
  5. Präsident des Bundesverfassungsgerichtes

Quelle: BMI

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