Protokollarische Rangfolge der Verfassungsorgane in der Bundesrepublik Deutschland
Um es gleich vorwegzunehemen: Deutschland verfügt über keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Dennoch hat sich im Laufe der Zeit durch die Praxis folgende „inoffizielle“ protokollarische Rangfolge herauskristallisiert:
- Bundespräsident
- Bundestagspräsident
- Bundeskanzler
- Bundesratspräsident
- Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
Quelle: BMI