Entstehung eines Gesetzes
Montag, 01. März 2010In der Bundesrepublik Deutschland können drei Organe eine Gesetzesvorlage in den Bundestag zur Abstimmung einbringen. Das wären im genauen:
- Die Bundesregierung
- Der Bundestag
- Der Bundesrat
Während eine Gesetzesvorlage vom Bundestag direkt zur Diskussion frei steht, müssen Vorlagen von der Bundesregierung und dem Bundesrat erst einmal eine Stellungsnahme durchlaufen. Dabei wird die Vorlage dem jeweils anderen Organ vorgelegt. Möchte also die Bundesregierung ein Gesetz vorschlagen, muss sie ersten die Gesetzesvorlage dem Bundesrat zur Stellungnahme vorlegen. Umgekehrt muss der Bundesrat selbst natürlich auch den Entwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme vorlegen. Lediglich der Bundestag kann die Gesetzesvorlage direkt in den Bundestag stellen, ganz ohne Stellungnahme der anderen beiden Organe. (weiterlesen…)