Kanzlerdemokratie
Samstag, 30. April 2011Mittlerweile ist man sich einig, dass Deutschland nur in bestimmten Zeiten eine Kanzlerdemokratie war. Doch was ist überhaupt eine Kanzlerdemokratie? Ganz einfach, der Bundeskanzler besitzt hier im politischen System über erhebliche Macht. Unter einer Kanzlerdemokratie versteht man so auch, wenn der Bundeskanzler an mehr Macht kommen kann, als ihm durch das Grundgesetz eigentlich zustünde.
Wer sich mit dem Amt des Bundeskanzlers einmal auseinandersetzt, der wird feststellen, welche Macht der Bundeskanzler alles besitzt. So hat er die Richtlinienkompetenz, kann durch eine Vertrauensfrage die Regierungsmehrheit auf seine Seite zwingen (z.B. Schröder 2005), wählt alleine seine Minister und die gesamte Regierung aus, kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden, außerdem untersteht ihm das Bundeskanzleramt mit dem Bundesnachrichtendienst und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. (weiterlesen…)

