Völlig überraschend hat Bundespräsident Köhler seinen Rücktritt erklärt! Grund für seinen Rücktritt war nach eigenen Angaben die Kritik an seiner Äußerung zu Bundeswehreinsätzen. Köhler hatte in einem Deutschlandradio-Interview nach seinem Besuch in Afghanistan erklärt, im Notfall sei auch „militärischer Einsatz notwendig …, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege“. Zwar ließ Köhler seine Äußerungen später präzisieren, dies kam aber zu spät, da die Äußerung schon zu heftigen Debatten geführt hatte.
Auf der offiziellen Website des Bundespräsidenten steht in der Erklärung unter anderem:
Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestoßen. Ich bedauere, dass meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.
Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten – mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung.
Mal völlig unabhängig, von welcher Partei die nachfolgende Bundestagsrede stammt, bitte ich euch sie mal anzuschauen. Mir selbst wurde sie empfohlen und mir hat sie sehr gut gefallen. Schaut es euch einfach mal an:
In der Bundesrepublik Deutschland können drei Organe eine Gesetzesvorlage in den Bundestag zur Abstimmung einbringen. Das wären im genauen:
Die Bundesregierung
Der Bundestag
Der Bundesrat
Während eine Gesetzesvorlage vom Bundestag direkt zur Diskussion frei steht, müssen Vorlagen von der Bundesregierung und dem Bundesrat erst einmal eine Stellungsnahme durchlaufen. Dabei wird die Vorlage dem jeweils anderen Organ vorgelegt. Möchte also die Bundesregierung ein Gesetz vorschlagen, muss sie ersten die Gesetzesvorlage dem Bundesrat zur Stellungnahme vorlegen. Umgekehrt muss der Bundesrat selbst natürlich auch den Entwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme vorlegen. Lediglich der Bundestag kann die Gesetzesvorlage direkt in den Bundestag stellen, ganz ohne Stellungnahme der anderen beiden Organe. Lies den Rest des Artikels »
Der Unterschied zwischen einem konstruktiven und einem destruktiven Misstrauensvotum ist ganz einfach:
Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum wird zum einem denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes enthoben, schlägt aber im Gegenzug gleich einen Nachfolger vor, der anschließend gewählt wird. Bei einem destruktiven Misstrauensvotum hingegen wird kein (!) Nachfolger bestimmt.
Während das destruktive Misstrauensvotum zur Weimarer Republik angewandt wurde, wird und kann heutzutage nur noch das konstruktiven Misstrauensvotum ausgesprochen werden. Dieses regelt unter anderem das Grundgesetz Artikel 67:
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.
Um es gleich vorwegzunehemen: Deutschland verfügt über keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Dennoch hat sich im Laufe der Zeit durch die Praxis folgende „inoffizielle“ protokollarische Rangfolge herauskristallisiert:
Der Abwärtstrend bei den beiden noch großen Volksparteien hält an. Die SPD erhielt mit ihren lediglich 23 % ihr schlechtestes Ergebnis in ihrer Geschichte. Und auch die CDU “feierte” mit ihren 33,8 % immerhin das zweitschlechteste Abschneiden seit ihrem Bestehen. Dennoch ist die CDU nach der Wahl 2009 der große Gewinner, da sie von den überraschenden Zahlen der FDP profitieren. Mit deren 14,6 Prozent bleiben sie weiterhin an der Macht und Angela Merkel darf sich wohl auf vier weitere Jahre als Bundeskanzlerin freuen.
Spannend werden die Koalitionsverhandlungen und die Vergabe der Ministerämter. Schon hier könnten die neuen Koalitionspartner viel Gesprächsstoff haben.
Jeweils die 10% Marke knackten auch die Linke (11,9) und die Grünen (10,7). Die anderen kleineren Parteien machten 6 Prozent aus. Davon erreichte aus dem Stand die Piratenpartei 2 Prozent, zieht damit aber dennoch nicht in den Bundestag ein (5%-Klausel).
Bei der Wahl gibt es eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die eine Stimme ist für das Direktmandat, die andere für das Zweitstimmenmandat. Hier erfährt man welches Mandat für was steht. Lies den Rest des Artikels »
Nach dem Obama Girl kommt nun das Steini Girl in Deutschland. Das kopieren können die Deutschen einfach nicht lassen, immerhin kann sich das Ergebnis einigermaßen sehen lassen. “Weißes Haar und Silberblick, da machte es bei mir gleich Klick” trällert das”Steini-Girl” mit drallem Dekolletee.
Die Wahlen stehen an, da überlegt man sich schon zwei Mal, wer zu öffentlichen (!) Wahlkampfveranstaltung darf und wer nicht. Jetzt fehlt nur noch, dass die Ministerin den anwesenden Reportern vorschreibt, was geschrieben werden darf und was nicht. Und wer sich nicht daran hält, der wird nächstes Mal einfach nicht mehr eingeladen. Pressefreiheit ade!
Für mich wird Ursula von der Leyen immer untragbarer. Sicher versucht die Netzszene sie vor allem schlecht da stehen zu lassen, Frau von der Leyen lässt aber auch nichts aus, statt einmal auf die Kritiker ernsthaft einzugehen.
Lobbyisten: Die unsichtbaren Sichtbaren. LobbyControl hat nun einen Appell verfasst, der Lobbyisten zur Transparenz verpflichten soll. Bis jetzt haben schon über 4500 Mitbürger den Appell unterzeichnet. Gefordert wird “ein verpflichtendes Lobbyisten-Register, in dem Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen, Gesetzesvorhaben und Adressaten ihrer Lobbyarbeit offen legen müssen.”